Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Philipp Huber, im Folgenden Anbieter genannt, und dem Auftraggeber über Softwareentwicklung einschließlich Embedded und Automatisierungssysteme, Schaltplanerstellung, Leiterplattenentwicklung, datengetriebene und mathematische Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Data Science, Statistik und Analyse, sowie die Erstellung technischer und analytischer Unterlagen.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für sonstige vergleichbare technische, ingenieurwissenschaftliche oder analytische Dienstleistungen des Anbieters.
§ 2 Leistungen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung oder individueller Vereinbarung.Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist kein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder analytischer Erfolg geschuldet.Der Auftraggeber hat die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugriffe und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte oder Dienstleister einzusetzen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Angebot und Annahme können schriftlich, mündlich oder in Textform, wie beispielsweise per E-Mail, erfolgen.Ein Vertrag kann auch durch konkludentes Verhalten zustande kommen, insbesondere wenn der Auftraggeber eine Leistung anfordert und der Anbieter mit der Ausführung beginnt oder eine entsprechende Rechnung stellt.Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die zuletzt abgestimmten Vereinbarungen, Angebote oder sonstigen Absprachen.
§ 4 Auftragsannahme
Der Anbieter behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.Dies gilt insbesondere bei möglichen Konflikten mit gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten, insbesondere Wettbewerbs-, Geheimhaltungs- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Hauptarbeitgeber.Projekte mit Wettbewerbsbezug zum Hauptarbeitgeber oder mit Berührung seiner Geschäftsinteressen werden nicht übernommen.Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
§ 5 Honorar
Die Zahlung des Honorars erfolgt nach Vereinbarung auf Stundenbasis oder zu einem Festpreis.Das Honorar umfasst ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen des Anbieters. Materialkosten, insbesondere für Bauteile, Prototypen, Leiterplattenfertigung, externe Dienstleistungen und sonstige Fremdleistungen, sind nicht Bestandteil des Honorars und werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug fällig.Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen und gesondert zu vergütende Zusatzleistungen können individuell vereinbart werden.Der Anbieter ist berechtigt, Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.Kommt ein Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zustande oder wird ein erteilter Auftrag nicht durchgeführt, ist der Anbieter berechtigt, bereits erbrachte Leistungen sowie angefallenen Planungs- und Vorbereitungsaufwand entsprechend dem vereinbarten Honorar abzurechnen.Dies gilt nur für Leistungen, die über eine übliche Angebotserstellung hinausgehen oder vom Auftraggeber ausdrücklich beauftragt wurden.Ebenso betrifft dies insbesondere projektbezogen reservierte Kapazitäten, soweit diese für das konkrete Projekt vorgesehen waren und nicht anderweitig wirtschaftlich eingesetzt werden konnten.Wird ein Auftrag vorzeitig beendet, sind die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend dem vereinbarten Honorar und dem erreichten Leistungsfortschritt anteilig zu vergüten.Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, bereits angefallenen Planungs- und Vorbereitungsaufwand sowie nachweislich gebundene und projektbezogen reservierte Kapazitäten angemessen entsprechend dem vereinbarten Honorar abzurechnen, soweit diese nicht anderweitig eingesetzt werden konnten.
§ 6 Lieferformat
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von
Arbeitsergebnissen ausschließlich in den vereinbarten Ausgabeformaten.Dies umfasst insbesondere:
- Software als ausführbare Datei in
nicht editierbarer Form, also als Objektcode, beispielsweise als kompiliertes Programm oder in
vergleichbaren Formaten
- technische Unterlagen und Auswertungen als .pdf
-
Leiterplattendaten als .gbr
- mechanische Daten als .stp, sofern dies relevant ist
-
analytische Ergebnisse, Modelle oder Auswertungen in geeigneten Austauschformaten wie beispielsweise
.csv, .json oder vergleichbare FormateDie
Übermittlung von Arbeitsergebnissen erfolgt über den jeweils vereinbarten Übermittlungsweg. Sofern
nichts anderes vereinbart wurde, bestimmt der Anbieter den geeigneten Übermittlungsweg nach
pflichtgemäßem Ermessen.Für vertrauliche oder
sicherheitsrelevante Inhalte ist der Anbieter berechtigt, die Übermittlung per unverschlüsselter
E-Mail abzulehnen und einen geeigneten alternativen Übermittlungsweg zu verlangen oder
bereitzustellen.Teillieferungen sind zulässig,
soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.Erfolgt die Übermittlung auf
Wunsch des Auftraggebers per unverschlüsselter E-Mail, erfolgt dies auf eigenes Risiko des
Auftraggebers. Eine Haftung für Übertragungsrisiken, insbesondere für unbefugte Zugriffe durch
Dritte während der Übermittlung, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.Eine Herausgabe von Quellcode, editierbaren
Ursprungsdateien, Modellen, Skripten, Notebooks,
Build-Skripten, Entwicklungsumgebungen oder sonstigen offenen Projektdaten erfolgt nur, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 7 Nutzungsrechte
An den vertragsgemäß gelieferten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung.Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den vertraglich vorgesehenen Zweck.Die Nutzung ist auf den vereinbarten Einsatzzweck und die vereinbarte Anzahl von Systemen beschränkt.Eine Vervielfältigung oder Nutzung auf weiteren Systemen bedarf der gesonderten Vereinbarung.Dies gilt auch für einzelne Programmteile, Module, Bibliotheken, Routinen, Schaltungsbestandteile und sonstige Teilkomponenten der Arbeitsergebnisse.Rechte am Quellcode, an Modellen, an internen Werkzeugen, Bibliotheken, Vorlagen, Modulen oder sonstigen wiederverwendbaren Entwicklungs- oder Analysebestandteilen werden nicht übertragen.
§ 8 Mitwirkung und Abnahme
Der Auftraggeber hat erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen.Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 9 Leistungsfristen
Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.Sofern keine verbindlichen Fristen vereinbart wurden, gelten angegebene Zeiträume als unverbindliche Richtwerte.
§ 10 Gewährleistung
Bei Mängeln ist dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.Kein Mangel liegt vor bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei ungeeigneter Verwendung durch den Auftraggeber.Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.Für von Dritten stammende Komponenten wird nur im Rahmen der eigenen Auswahl- und Integrationsleistung gehaftet.
§ 11 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Daten und vertraulichen Informationen.Eine vollständige Sicherheit der Datenverarbeitung und Datenübertragung kann jedoch nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden.Für unbefugte Zugriffe durch Dritte, insbesondere infolge von Cyberangriffen oder sonstigen Sicherheitsvorfällen, haftet der Anbieter nur im Rahmen der vereinbarten Haftungsregelungen.Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Daten und Systeme in angemessenen Abständen zu sichern.Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der vereinbarten Haftungsregelungen nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Verzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, insbesondere an eingesetzte Dienstleister, Zulieferer oder technische Infrastrukturanbieter.Der Anbieter stellt sicher, dass eingesetzte Dritte in angemessenem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.Weitergehende Geheimhaltungsanforderungen, insbesondere besondere Sicherheitsvorgaben oder projektbezogene Geheimhaltungsvereinbarungen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.Der Auftraggeber verpflichtet sich, die überlassenen Arbeitsergebnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen ausschließlich im vereinbarten Umfang zu nutzen und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.Bei schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung kann der Anbieter eine angemessene Vertragsstrafe verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt.
§ 14 Höhere Gewalt
Für Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet der Anbieter nicht.Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder sonstige unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegende Ereignisse.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, Karlsruhe.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstiger vertraglicher Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform.Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.